Prüfung nach Klausel SK 3602 am Beispiel von Kliniken
Die Prüfung elektrischer Anlagen erfolgt auf Grundlage der jeweils anzuwendenden Gesetze, Vorschriften, Normen und der Richtlinien der Sach-bzw. Feuerversicherer.
Der Sachversicherer bestimmt Art und Umfang der Prüfung, wobei grundsätzlich der gesamte Risikoort zu prüfen ist.
Es muss die gesamte elektrische Anlage ohne Ausnahme nach DIN VDE 0105-100, Abschnitt 5.3.101 besichtigt werden.
Die Besichtigung ist mit Schwerpunkt an den nachfolgend aufgeführten Einrichtungen durchzuführen.
- Trafostation, einschließlich Mittelspannungs-Schaltanlage
- Sämtliche Verteiler und Schaltanlagen (NSHV, UV’s, etc.)
- Die gesamte Kabel- und Leitungsanlage von der Einspeisung bis zum Verbraucher.
- Die gesamte Beleuchtungsanlage
- Maßnahmen der Erdung und des Potentialausgleichs
- Überspannungsschutz
- Überwachungseinrichtungen für den vorbeugenden Brandschutz
- Ortsveränderliche Betriebsmittel
Teil der Prüfung ist die Temperaturmessung bei Anschlussbereichen, Klemmvorrichtungen, Kontakte von Sammelschienen, Schütze, Kondensatoren, Oberflächen von Transformatoren, Konverter und Motoren, Energiekabel und Oberflächen von Betriebsmitteln.
Prüfungen nach DGUV-V3, RCD-Prüfungen und Thermografie ersetzen die Besichtigung und Überprüfung nach SK 3602 nicht. Gleiches gilt auch dafür, dass die Überprüfung nach SK 3602 die vorgenannten Prüfungen nicht ersetzt. Je nach Qualität dieser Prüfungen kann der Gutachter die Dokumentationen als Bestandteil seiner Überprüfung anerkennen. Davon unabhängig kann der Gutachter nach eigenem Ermessen Stichproben vornehmen.
Das Ergebnis der Besichtigung und Überprüfung ist der Befundschein, der dem Versicherer zur Verfügung gestellt wird. Je nach Verwendung der Liegenschaft, z. B. bei bestimmten Kliniken, muss die Prüfung nach Klausel SK 3602 alle 2 Jahre erfolgen.