SIT ELECTRICAL SERVICES UG

  Informationen zur Klausel-Prüfung SK 3602 / VdS
Mit dieser Dokumentation möchten wir Ihnen einen Überblick verschaffen, aus welchem Grund diese Prüfung gefordert wird, was geprüft wird und wie wir Sie dabei unterstützen.

Weshalb diese Prüfung ?
Diese Prüfung wird in den Versicherungsbedingungen mit Ihrem (Feuer- / Elementar­gefahren-) Versicherer festgeschrieben. In aller Regel ist sie in den „Allgemeinen Feuerversicherungsbedingungen, „AFB“ (aktuell aus 2014) behandelt. Dort heißt es im Abschnitt B unter §8 „Obliegenheiten des Versicherungsnehmers“ (Auszug):
 
Die „AFB“ sind als Musterbedingungen vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) erarbeitet worden und in aller Regel wortgleich von den einzelnen Versicherern übernommen worden. Auch, um die Versicherungsleistungen vergleichbar zu machen.
 
Was genau zu verstehen ist, wurde in den „Klauseln für die Feuerversicherung“ (SK AFB 2010 in der Version aus 2011) ebenfalls vom GDV definiert. Hier gibt es neben sehr vielen anderen Klauseln die beiden, die diese Prüfung betreffen:
 
SK 3602 „Elektrische Anlagen“
SK 3603 „Prüfung von elektrischen Anlagen“ (Verzicht auf Folgeprüfung)
 
Wer muss wie oft prüfen?
 
Dabei definiert der Versicherer – je nach Risikoeinstufung -  wie oft diese Prüfungen stattzufinden haben. In der Regel sind es 12 oder 24 Monate. Nach Klausel SK 3603 kann der Versicherer auf die nächstfällige Prüfung verzichten, wenn keine erheblichen Mängel festgestellt wurden.
 
 |Die wichtige Feststellung ist also: Der Versicherer kann sich leistungsfrei stellen, wenn diese Prüfungen nicht innerhalb des vorgegebenen Zeitintervalls (12 oder 24 Monate) durchgeführt werden.Anmerkung: Zumindest derzeit existiert noch keine „gleichermaßen qualifizierte Zertifizierungsstelle“ wie eben den VdS.
 
An die Einhaltung des Zeitintervalls werden Sie auf Wunsch von uns erinnert.
 
Unsere Sachverständigen sind vom VdS entsprechend zertifiziert und haben eine Anerkennungsnummer „ES …“, diese finden Sie auf den ebenfalls vorgeschriebenen Prüfberichten („Befundscheinen“) auf Seite 1 oben rechts. Dort können weitere Anerkennungsnummern stehen.
 
Was ist Prüfumfang?
 
Die Prüfung selbst beinhaltet mehrere Grundelemente
 
1.   elektrische Anlage.
2.   thermografische Messungen
3.   bauliche Brandschutz
 
Damit ist bereits erkennbar, dass das Hauptaugenmerk auf dem Thema „Brand­schutz“ liegt. Im Bereich elektrische Prüfungen wird – wie unten näher definiert – weniger noch einmal gemessen, als überprüft, ob die Messungen gemacht wurden und stimmig sind. Der Sachverständige ist mehr der unabhängige Dritte, der den Gesamtüberblick haben muss.
 
Der Sachverständige selbst hat sich regelmäßig der Überprüfung & Fortbildungen durch den VdS zu unterziehen.
 
Andererseits sind etwa 40% der Brände in Deutschland auf die elektrische Anlage oder deren Überhitzung zurückzuführen. Es ist das Ziel der Prüfung, diese Fehlerquellen frühzeitig zu erkennen.
 
Prüfumfang der elektrischen Anlage
                                                                           
·         Besichtigen der Anlage. Hier muss alles besichtigt werden: alle Räume, Beleuchtung, Kabelanlagen,  Bereiche, die nicht besichtigt werden (können), sind im Befundschein anzugeben. Der Versicherer prüft, ob das anerkannt wird oder ob eine Nachprüfung erforderlich ist.
 
·         Elektrische Messungen & Erprobungen, wo der Prüfer das für notwendig hält. Das können (zusätzliche) Stichprobenmessungen sein, wenn die vorgelegten Prüfprotokolle unplausibel sind oder Fragen aufwerfen.
 
·         Üblicherweise werden jedoch nur die vorhandenen Prüfprotokolle einer Risikobewertung unterzogen.
 
Liegen keine Protokolle vor, sind 50% der Anlage auf Isolation und Schleifen­widerstand sowie RCD’s zu messen. Hier können geeignete Ersatzmaß­nahmen anerkannt (und definiert) werden.
 
·         Sonderfall Blitzschutzanlage: hier wird lediglich die Überspannungsableiter und der Potenzialausgleich bewertet. Eine Prüfung der Blitzschutzanlage selbst ist hierin nicht enthalten.
 
Prüfumfang im baulichen Brandschutz
 
·         Schottungen durch brandschutztechnisch definierte Wände / Decken
·         Brandschutztüren / Rauchschutztüren / Feststellanlagen
·         Zwischendecken (ggfs öffnen, um hineinschauen zu können)
·         Andere brandschutztechnischen Maßnahmen
·         Nicht enthalten: Prüfung der Brandmeldeanlage (das wird über die vierteljährliche Wartung abgedeckt)
 
Prüfumfang Thermografie
 
·          Vorrangig: alle heißen Stellen in einer elektrischen Anlage
·         Anschlußbereiche NH Trenner, Trafo, Klemmleisten, Schütze, etc
·         Motoren, Konverter, Energiekabel & Kabelbündel
·         Oberflächen von Betriebsmittel mit „gefahrdrohender Erwärmung“
 
Prüfgrundlagen
 
Prüfgrundlagen sind zunächst alle Gesetze und Vorschriften (z.B. BetrSichV), nach­folgend alle eingeführten technischen Richtlinien und Normen (z.B. VDE). Darüber hinaus haben die Versicherer VdS Normen entwickelt, die über den Versicherungs­vertrag vereinbart sind und daher ebenfalls berücksichtigt werden müssen.
 
Worin unterstützt die SIT SLECTRICAL SERVICES UG ihre Kunden?
 
Die SIT bietet das gesamte Sortiment an
 
·         Wiederkehrende Prüfung der elektrischen Anlage nach DGUV Vorschrift 3, Tabelle 1A (ortsfeste Anlage). Auch für medizinische Bereiche mit engeren Prüffristen: 36 statt 48 Monate
·         Wiederkehrende Prüfung der elektrischen Geräte nach DGUV Vorschrift 3, Tabelle 1B (ortsveränderliche Geräte = alles mit Stecker)
·         Wiederkehrende Prüfung der elektrischen Maschinen nach VDE 0701/0702
·         Thermografieprüfung (Teil der Klauselprüfung)
·         Klauselprüfung selbst, die auf die vorangegangen Prüfergebnisse zugreift
·         Prüfung der äußeren Blitzschutzanlage (VdS / VDE anerkannt). Diese Prüfung ist jedoch nicht Bestandteil der Klauselprüfung und wird vom Versicherer in aller Regel nicht gefordert. Es kann aber zu einem Prämiennachlass kommen. 
 
Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit und gerne zur Verfügung.